Die Fahrtenschreiberverordnung EU-VO Nr. 165/2014 schreibt seit dem 02.März 2016 eine Schulungsverpflichtung des Unternehmens gegenüber seinem Fahrpersonal zur Bedienung des Kontrollgerätes vor.
Im Gesetz steht:
Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des Ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßig Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.
Kann das Unternehmen nicht nachweisen, dass es der Schulungs- und Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist, so haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer!