WEITERBILDUNGEN NACH BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONSGESETZ


Das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese 35 Stunden Fortbildung kann in fünf Tagesseminare mit einer jeweiligen Dauer von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden. Für Unternehmen bietet es sich auch an, ihre Berufskraftfahrer in einem Kompaktseminar (alle Module in einer Woche) weiterzubilden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer eines Unternehmens gemeinsam in speziell konfigurierten Inhouse-Schulungen weiterzubilden. Durch Schulungen an Samstagen können Ausfallzeiten minimiert werden.

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